Hinterlegungsstelle
Zuständigkeit:
Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für Hinterlegungen von Geldbeträgen, Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten.
Eine Hinterlegung ist nur zulässig
- wenn dem Hinterleger eine gesetzliche Vorschrift zur Seite steht, die ihn zur Hinterlegung berechtigt bzw. verpflichtet oder
- der Hinterleger durch eine behördliche Anordnung oder Entscheidung zur Hinterlegung für berechtigt oder verpflichtet erklärt worden ist.
Erreichbarkeit:
- Zimmer Nr. 32/Erdgeschoss Altbau
- Telefon: (09441) 509-130
- Telefax: (09441) 509-268
