Rechtsantragstelle
Zuständigkeit:
An der Rechtsantragstelle werden Anträge und Erklärungen in
gerichtlichen
Verfahren entgegengenommen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden können.
Auskünfte über die Erfolgsaussichten von Klagen und Anträgen oder sonstige rechtliche Beratung darf nicht erteilt werden.
Diese ist nur durch besonders hierzu ermächtigte Personen (z.B. Rechtsanwälte) zulässig.
Erreichbarkeit:
- Zimmer Nr. 32 / Erdgeschoss Altbau
- Telefon: (09441) 509-130
- Telefax: (09441) 509-268
In Eilfällen (z.B. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) ist Antragstellung auch ausserhalb der Sprechzeiten möglich.
