Vormundschaftsgericht
Zuständigkeit:
Das Vormundschaftsgericht ist insbesondere zuständig für
- Betreuungsverfahren für Erwachsene
- Vormundschaftsverfahren für Minderjährige
- Pflegschaften
- Adoptionen von Minderjährigen und Volljährigen
- Unterbringungssachen und Verfahren nach dem Bundesfreiheitsentziehungsgesetz
Örtlich zuständig ist in erster Linie das Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Erreichbarkeit der Serviceeinheit:
- Zimmer Nr. 7, 8 und 9 / Erdgeschoss Neubau
- Telefon: (09441) 509-112, -113, -114 und -178
- Telefax: (09441) 509-212
