Das Zivilgericht ist insbesondere zuständig für
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alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro
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Wohnungsmietsachen
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Wohnungseigentumssachen (seit 1. Juli 2007)
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Arreste und Einstweilige Verfügungen
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Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
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Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
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Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz, soweit nicht das Familiengericht zuständig ist
- Zimmer Nr. 33 und 34 / Erdgeschoss Altbau
- Telefon: (09441) 509-131, -132, -168 und -169
- Telefax: (09441) 509-268