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Amtsgericht Kelheim

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Portal > Gerichte > AG > Kelheim > Verfahren > Zwangsvollstreckung - Letzte Änderung: 04.07.2011


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Zwangsvollstreckung

Vollstreckungsgericht

Zuständigkeit:

Das Vollstreckungsgericht ist insbesondere zuständig für die Pfändung von Forderungen und sonstigen Ansprüchen, Gewährung von Vollstreckungsschutz, Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis und Abschriften abgegebener Vermögensverzeichnisse.

Örtliche zuständig ist das Vollstreckungsgericht für Verfahren gegen Schuldner mit Wohnsitz im Landkreis Kelheim.

Erreichbarkeit der Serviceeinheit:

Zimmer Nr. 130 und 131/Obergeschoss Altbau
Telefon: (09441) 509-152, -153 und -171
Fax: (09441) 509-255

Gerichtsvollzieher

Zuständigkeit:

Die Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Kelheim sind zuständig für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen von Schuldnern mit Wohnsitz im Landkreis Kelheim.

Erreichbarkeit:

Die direkte Übersendung von Vollstreckungsaufträgen an den zuständigen Gerichtsvollzieher kann z.B. im Vertretungsfall zu erheblichen Verzögerungen führen. Es ist daher ratsam, den Vollstreckungsauftrag nur zu richten an die

Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Kelheim
Klosterstraße 6
93309 Kelheim.

Von dieser Stelle werden die Aufträge sortiert und an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Sie erteilt auch unter der Telefonnummer (09441) 509-0 Auskunft darüber, welcher der nachgenannten Gerichtsvollzieher örtlich zuständig ist.

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Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Kelheim:

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