Amtsgericht Bad Kissingen
Hinweise für Besucherinnen und Besucher
Zum Schutz vor Infektionen wird auf die Einhaltung der allgemein gültigen Hygienemaßnahmen hingewiesen, insbesondere:
- Abstand halten;
- engen Körperkontakt mit anderen Personen meiden;
- Händewaschen mit Seife und Nutzung der Desinfektionsmittel;
- Benutzung von Einmaltaschentüchern zum Husten und Niesen – alternativ: Niesen und Husten in die Ellenbeuge;
In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden in richterlicher Unabhängigkeit, ob und in welchem Umfang ein Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske bzw. OP-Maske oder FFP2-Maske) getragen werden muss.
Ebenso können im Sitzungssaal von den Vorsitzenden Anordnungen getroffen werden, um den Mindestabstand einzuhalten. Dasselbe gilt für sonstige Anordnungen, welche die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen.
Wir danken für Ihr Verständnis.