Amtsgerichtsbezirk
Der Amtsgerichtsbezirk Landshut umfasst primär die kreisfreie Stadt Landshut und die Gemeinden des Landkreises Landshut.
In Registersachen (Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister) besteht eine zusätzliche Zuständigkeit für die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden und
Landau a. d. Isar.
Der Zuständigkeitsbereich für folgende Verfahren umfasst den Landgerichtsbezirk Landshut:
- Personenstandssachen
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Landwirtschaftssachen
- Insolvenzverfahren
- Zwangsversteigerung
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Zwangsverwaltung
Grafik des Landgerichtsbezirks Landshut (long description) [extern]
In erstinstanzlichen Wirtschaftsstrafsachen mit einer Straferwartung bis zu 4 Jahren ist das Amtsgericht Landshut für die Landgerichtsbezirke Landshut, Deggendorf und Passau zuständig.
Zur Zuständigkeit des Amtsgerichts Landshut gehört zudem die Vollzugsleitertätigkeit für die Jugendarrestanstalt Landshut.
