Adoptionsverfahren
Über die Annahme Minderjähriger und Volljähriger sowie die Aufhebung des Annahmeverhältnisses entscheidet das Amtsgericht-Familiengericht.
Der Zuständigkeitsbereich des Familiengerichts beim Amtsgericht Landshut umfasst den Landkreis Landshut.
Die für Adoptionen eingerichtete Serviceeinheit des Amtsgerichts Landshut ist wie folgt erreichbar:
Zimmer 113, Tel. (0871) 84-1235,
Fax: (0871) 84-1268

