Beratungshilfe
Wer die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz).
Die Beratungshilfestelle des Amtsgerichts Landshut ist wie folgt erreichbar:
Zimmer: 106, Telefon: (0871) 84-1225

