Betreuungsverfahren
Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, gibt es seit 1. Januar 1992 das Rechtsinstitut der Betreuung.
Betreuungsverfahren werden beim Amtsgericht - Abteilung für Vormundschafts- und Betreuungssachen - geführt.
Der Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts beim Amtsgericht Landshut umfasst den Landkreis Landshut.
Die für Betreuungen eingerichtete Serviceeinheit des Amtsgerichts Landshut ist wie folgt erreichbar:
Zimmer 112, Tel. (0871) 84-1376,
Zimmer 113, Tel. (0871) 84-1269,
Zimmer 114, Tel. (0871) 84-1378,
Fax: (0871) 84-1268

