Erzwingungshaft
Erzwingungshaftverfahren gegen Erwachsene werden, sofern sie Verkehrssachen betreffen, beim Amtsgericht Viechtach
zentral
geführt.
In allen anderen Fällen ist das Amtsgericht Landshut für die Bearbeitung von in dessen Bezirk gehörenden Erzwingungshaftverfahren zuständig.
Die für Erzwingungshaftverfahren eingerichtete Serviceeinheit ist wie folgt erreichbar:
Zimmer 208, Tel: (0871) 84-1396, Fax: (0871) 84-1252
