Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Beim Grundbuchamt werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts gelegenen Grundstücke geführt. Es ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.
Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch.
Die für Grundbuchsachen eingerichtete Serviceeinheit des Amtsgerichts Landshut ist wie folgt erreichbar:
Zimmer 4, Tel. (0871) 84-1206 oder 84-1207,
Fax: (0871) 84-1214

