Hinterlegungsstelle
Zur Hinterlegung werden Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten angenommen.
Grundsätzlich kann die Hinterlegung erfolgen, wenn ein Hinterlegungsgrund vorliegt, also u.a.
- zur Durchführung der Zwangsvollstreckung
- zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
- zur Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Kaution in Strafsachen zur Abwendung der Untersuchungshaft
- Annahmeverzug
- Gläubigerunsicherheit
- zugunsten der unbekannten Erben
- im Zwangsversteigerungsverfahren
Die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Landshut ist wie folgt erreichbar:
Zimmer 106, Telefon (0871) 84 - 1225, Fax: (0871) 84 - 1343
