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Amtsgericht Landshut

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Portal > Gerichte > AG > Landshut > Verfahren > Insolvenzverfahren - Letzte Änderung: 07.01.2011


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Insolvenzverfahren


Der Zuständigkeitsbereich des Insolvenzgerichts Landshut umfasst den Landgerichtsbezirk Landshut.

Karte des Landgerichtsbezirks Landshut

Grafik des Landgerichtsbezirks Landshut (long description) [extern]




Das Insolvenzgericht ist im Bezirk des Landgerichts Landshut zuständig zur Durchführung der Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit und Vereinen sowie über Nachlässe.

Für die örtliche Zuständigkeit ist der Wohnsitz bzw. der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners maßgeblich. Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners, egal ob natürliche Person oder nicht, an einem anderen Ort als dem Wohnsitz oder dem allgemeinen Gerichtsstand, so ist für die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts dieser andere Ort bestimmend.

Bei der Antragstellung und Verfahrensdurchführung wird, sofern der Schuldner eine natürliche Person ist, nach der gegenwärtigen Rechtslage dahin gehend unterschieden, ob der Schuldner oder die Schuldnerin Verbraucher im Sinne der Insolvenzordnung ist (Definition in § 304 InsO) oder nicht.

Zuständig zur Bearbeitung der Insolvenzverfahren sind vom Zeitpunkt der Antragstellung bis einschließlich Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Insolvenzrichter. Anschließend werden die Verfahren grundsätzlich von Rechstspflegern bearbeitet. Bei ihrer Tätigkeit werden Richter und Rechtspfleger von der Serviceeinheit des Insolvenzgerichts unterstützt.

Das Insolvenzgericht beaufsichtigt die von ihm bestellten Insolvenzverwalter und Treuhänder, die im Auftrag des Gerichts die Verfahren durchzuführen haben.

Der tragende Verfahrensgrundsatz des Insolvenzverfahrens ist die sogenannte Gläubigerautonomie. Diese bedeutet, dass die beteiligten Gläubiger den Gang des Verfahrens durch Beschlüsse des Gläubigerausschusses bzw. der Gläubigerversammlung mitbestimmen können.

Die Insolvenzverfahren sind nicht öffentlich. Das heisst, dass zu anberaumten Gerichtsterminen nur Beteiligte Zutritt haben.
Insolvenzverfahren können zum Teil auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden, also ohne dass Beteiligte selbst bei Gericht erscheinen müssen.


Für den Verfahrensgang wesentliche Entscheidungen des Insolvenzgerichts werden im Internet unter Insolvenzbekanntmachungen [extern] öffentlich bekannt gemacht.


Die für Insolvenzverfahren eingerichteten Serviceeinheiten des Amtsgerichts Landshut sind wie folgt erreichbar:
Zimmer 7, Telefon (0871) 84-1203,
Zimmer 10, Telefon (0871) 84-1217,
Zimmer 11, Telefon (0871) 84-1208,
Zimmer 12, Telefon (0871) 84-1216,
Zimmer 13, Telefon (0871) 84-1205 und 1370,
Zimmer 121, Telefon (0871) 84-1295 und 1296,
Fax: (0871) 84-1146