Rechtsantragstelle
Aufgabe der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts ist es, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen.
Die Rechtsantragstelle steht jedermann - unabhängig von den Einkommensverhältnissen - offen. Ausgenommen sind u.a. Anträge, für die Anwaltszwang besteht.
Anträge, die bei den Landgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten einzureichen sind, nimmt die Rechtsantragstelle nicht auf.
Die Rechtsantragstelle gibt Ihnen Hilfe für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens (z.B. Klageverfahren, Mahnverfahren usw.).
Bitte beachten Sie:
Die Rechtsantragstelle darf nur Ihren Antrag protokollieren, Sie aber nicht rechtlich beraten und keine Antworten auf die Frage nach den Erfolgsaussichten geben.
Die Rechtspfleger der Rechtsantragstelle können insbesondere auch nicht im gerichtlichen Termin für Sie auftreten.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung irgendwie für das gerichtliche Verfahren von Bedeutung sein können. Besonders wichtig sind gerichtliche Aktenzeichen, frühere Entscheidungen, Gerichtsprotokolle.
Sinnvoll kann es auch sein, dass Sie Nachweise über Ihr derzeitiges Einkommen und Vermögen mitbringen (z.B für einen etwaigen Prozesskostenhilfeantrag).
Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Landshut ist wie folgt erreichbar:
Zimmer 106, Tel: (0871) 84-1225
In Familiensachen besteht eine spezielle Zuständigkeit der Rechtsantragstelle;
sie ist wie folgt erreichbar:
Zimmer: 223, Telefon (0871) 84-1282,
Zimmer: 224, Telefon (0871) 84-1283
