Strafverfahren
Die Amtsgerichte sind als erste Instanz für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter Strafsachen zuständig.
Welches Gericht und welcher Spruchkörper zur Verhandlung und Entscheidung der jeweiligen Strafsache berufen ist, richtet sich nach dem Gesetz. Ausschlaggebende Bedeutung kommt dabei der Art des Tatvorwurfs und der zu erwartenden Strafe zu.
In erstinstanzlichen Wirtschaftsstrafsachen mit einer Straferwartung bis zu 4 Jahren ist das Amtsgericht Landshut für die Landgerichtsbezirke Landshut, Deggendorf und Passau zuständig.
Die für Strafsachen eingerichtete Serviceeinheit des Amtsgerichts Landshut ist wie folgt zu erreichen:
Zimmer: 207, Telefon: (0871) 84-1251,
Zimmer: 208, Telefon: (0871) 84-1277 oder 84-1395,
Fax: (0871) 84-1252

