Vereinsregister
Mit der Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein Rechtsfähigkeit. Er kann z.B. Verträge abschließen, im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden oder Mitarbeiter einstellen.
In Registersachen (Vereins-, Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister) ist das Amtsgericht Landshut ebenfalls für die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden und
Landau a. d. Isar zuständig.
Die für Vereinsregistersachen eingerichtete Serviceeinheit des Amtsgerichts Landshut ist wie folgt erreichbar:
Zimmer 124, Tel: (0871) 84-1275, Fax: (0871) 84-1385

