Wohnungseigentumsverfahren
Das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, entscheidet im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit unter anderem:
- auf Antrag eines Wohnungseigentümers über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander;
- auf Antrag eines Wohnungseigentümers oder des Verwalters über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums;
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auf Antrag eines Wohnungseigentümers oder Dritten über die Bestellung eines Verwalters;
- auf Antrag eines Wohnungseigentümers oder des Verwalters über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer.
Die für Wohnungseigentumsverfahren eingerichtete Serviceeinheit des Amtsgerichts Landshut ist wie folgt erreichtbar:
Zimmer 128, Tel: (0871) 84-1232, Fax: (0871) 84-1343
