Zivilverfahren
Die Amtsgerichte entscheiden in zivilrechtlichen Streitigkeiten über Ansprüche, deren Geldwert die Summe von 5.000 € nicht übersteigt. Außerdem ist das Amtsgericht für bestimmte in § 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgezählte Zivilrechtsstreitigkeiten unabhängig von deren Streitwert ausschließlich zuständig. Insoweit sind vor allem die Streitigkeiten betreffend Wohnungsmietverhältnisse zu nennen.
Die für Zivilverfahren eingerichtete Serviceeinheit des Amtsgerichts Landshut ist wie folgt erreichbar:
Zimmer: 126, Telefon: (0871) 84-1230 oder 84-1276,
Zimmer: 127, Telefon: (0871) 84-1231 oder 84-1375,
Zimmer: 128, Telefon: (0871) 84-1232,
Fax: (0871) 84-1343

