Geldannahmestelle
Die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Laufen wurde am 18.02.2011 aufgelöst.
Zahlungen sind an folgende Bankverbindungen der Landesjustizkasse Bamberg zu leisten:
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Bei Einzahlung von Kostenvorschüssen oder Gerichtsgebühren
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
Konto-Nr. 30 24 919
BLZ: 700 500 00
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Bei Einzahlung von Geldstrafen und gerichtlichen Auflagen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
Konto-Nr. 20 24 919
BLZ: 700 500 00
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Bei sonstigen Einzahlungen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
Konto-Nr. 24 919
BLZ: 700 500 00
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Für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE 34 7005 0000 0000 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM
Bitte bei allen Überweisungen (Schreiben und Zahlungen) unbedingt das Kassen- oder Geschäftszeichen und das Amtsgericht Laufen (als zuständiges Gericht) angeben.
Aufgrund der Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz vom 25.11.2008
(GVBl 2008, 910) sind Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden grundsätzlich unbar durch Überweisung auf die vorgenannten Konten der Landesjustizkasse Bamberg zu leisten.
Bare Einzahlungen oder Auszahlungen sind ausnahmslos auf die in der Verordnung genannten Fälle zu beschränken. Sie sind danach insbesondere nur noch möglich,
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wenn dem Zahlungspflichtigen eine unbare Zahlung nicht möglich ist und
Beträge in geringfügiger Höhe (bis höchstens 25,00 €) zu entrichten sind
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Eile geboten ist, z.B. bei Zahlung von Geldbeträgen im Wege der Hinterlegung für die Außervollzugsetzung von Haftbefehlen oder zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
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bei der Zeugenentschädigung, soweit der Zeuge
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im Ausland wohnt und über kein Konto im Inland verfügt (hier ist jedoch auch die Möglichkeit einer postbaren Anweisung zu prüfen)
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die Entschädigung der Kosten der Heimreise oder der Übernachtung am Gerichtsort aufgrund Mittellosigkeit und Eilbedürftigkeit sofort benötigt.
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im Ausland wohnt und über kein Konto im Inland verfügt (hier ist jedoch auch die Möglichkeit einer postbaren Anweisung zu prüfen)
Für die eng begrenzten Ausnahmefälle der Barzahlungen wurde beim Amtsgericht Laufen eine Geldannahmestelle eingerichtet.
Erreichbarkeit
Amtsgericht Laufen
Tittmoninger Straße 32
83410 Laufen
Telefon: 08682/911-122
Telefax: 08682/911-520
E-Mail: poststelle@ag-lf.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige
Erklärungen in Rechtssachen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 11.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13.30 bis 15.30 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich
