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Amtsgericht Laufen

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Portal > Gerichte > AG > Laufen > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 04.05.2011


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Grundbuchamt

Zuständigkeiten und Aufgaben

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Beim Grundbuchamt werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts gelegenen Grundstücke geführt. Es ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.

Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interessse darlegt. Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch.

Wie und wann erhalte ich einen Grundbuchausdruck oder Auskünfte?

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Grundbuchausdruck oder Auskünfte?

Weitere Informationen: