Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle für Familiensachen, Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahren befindet sich im 1. Stock Zimmer 128 bzw. Zimmer 129
Es ist ein Aufzug vorhanden.
Für alle anderen Angelegenheiten (Betreuungs- und Strafsachen) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Abteilung.
Sie erreichen einen Ansprechpartner am Besten zu folgenden Zeiten:
Montag - Freitag: von 8.00 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 bis 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u. a.).
Um lange Wartezeiten zu umgehen sind Terminvereinbarungen sinnvoll.
Aufgabe der Rechtsantragstelle ist, Anträge und Erklärungen in Zivil-, Familie- und Zwangsvollstreckungssachen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formrichtig aufzunehmen.
Ausgenommen sind Anträge, für die Anwaltszwang besteht (Anträge auf Ehescheidung sowie Anträge, die bei Arbeitsgerichten, Sozialgerichten oder Verwaltungsgerichten einzureichen sind).
Wichtiger Hinweis:
Die Rechtsantragstelle erteilt keine Rechtsberatung. Diese darf grundsätzlich nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. In der Regel sind dies Rechtsanwälte und Notare ( siehe hierzu auch unter Verfahren/Beratungshilfe ).
Weitere Informationen:
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Erklärung zu Protokoll
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Wohnraumkündigung
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Schönheitsreperaturen
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Nachmieter
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Mahnverfahren
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Mahnverfahren - Widerspruch
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Informationen zum Gewaltschutzantrag
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Informationen zum Räumungsschutzantrag
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Beratungshilfe
weiter zu Beratungshilfe
Download Beratungshilfe:
Broschüren des Bayerischen Staatsministerium
Wichtiger Hinweis:
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