Straf- und Bußgeldverfahren
Das Strafgericht ist insbesondere zuständig für
- Strafsachen gegen Erwachsene (1. Instanz) bei Geldstrafe und bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren
- Beschleunigte Verfahren
-
Richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren
(z.B. Erteilung von Sprechscheinen für Untersuchungsgefangene –
zuständig bis zur Anklageerhebung: Ermittlungsrichter Bad Reichenhall;
nach Anklageerhebung: zuständig Strafrichter beim Hauptgericht in Laufen)
- Freiheitsentziehungsverfahren (Abschiebe- und Zurückschiebehaft)
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Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(Bußgeldsachen) - Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende
- Bewährungsverfahren bei Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen
- Privatklagesachen
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Rechtshilfesachen (Vernehmungen, Zustellungen usw.)
Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Laufen ist erreichbar bei der Polizeiinspektion in Bad Reichenhall (Auswärtiges Büro)
Er ist insbesondere zuständig für Richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren, z.B
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Erteilung von Sprechscheinen für Untersuchungsgefangene bis zur Anklageerhebung
bitte beachten: nach Anklageerhebung ist hierfür zuständig das
Hauptgericht in Laufen - Beschleunigte Verfahren
- Freiheitsentziehungsverfahren (Abschiebe- und Zurückschiebehaft)
- Mündliche Haftprüfung
- Amtsgericht Laufen
- Ermittlungsrichter - - Poststraße 19
- 83435 Bad Reichenhall (Hausanschrift)
- Telefon: 08651/970-251
- Telefax: 08651/970-259
Für die Justizvollzugsanstalt Laufen - Lebenau ist beim Amtsgericht Laufen ein Vollstreckungsleiter bestellt
Er ist zuständig für die Jugendstrafvollstreckung, insbesondere
- Prüfung vorzeitiger Entlassungen zur Bewährung
- Entscheidung über Strafunterbrechung (z.B. zur Drogentherapie)
Weitere Informationen zur Justizvollzugsanstalt Laufen - Lebenau
finden Sie hier unter
Justizvollzugsanstalt Laufen - Lebenau [extern]
