Hinterlegungsstelle
Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für die Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von gesetzlichen und gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln sowie Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten nach der Hinterlegungsordnung.
Die Antragsformulare sind in dreifacher Ausfertigung beim Amtsgericht Lindau (B), bei der Hinterlegungsstelle einzureichen.

