Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist für die Erbenermittlung zuständig, wenn der Verstorbene im Amtsgerichtsbezirk Lindau (B) wohnhaft war.
Das Nachlassgericht ist nicht zuständig für die Berechnung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, die Erbauseinandersetzung, die Höhe und Festsetzung der Erbschaftssteuer und die Beratung über die Ausgestaltung von Testamenten.
Tätigkeitsbereiche des Nachlassgerichts
Ermittlung und Feststellung der Erben
Ein Nachlassverfahren wird nur durchgeführt, wenn Grundbesitz oder Vermögen vorhanden ist, dass den Wert der Beerdigungskosten übersteigt.
Erteilung von Erbscheinen
Der Erbschein ist eine amtliche Bescheinigung im Rechtsverkehr über das Erbrecht einer Person.
Sicherungsmaßnahmen
Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind und ein Sicherungsbedürfnis hierfür besteht.
Beurkundung und Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen
Ausschlagung ist die Erklärung, dass eine Erbschaft nicht angenommen wird. Diese Erklärung kann beim Nachlassgericht oder bei einem Notar beurkundet werden.
Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
Um den Verlust eines handschriftliches Testamentes zu vermeiden, kann dieses in die amtliche Verwahrung gegeben werden.
Notarielle Testamente werden von den Notaren in die Verwahrung gegeben.
