Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle ist zuständig für die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen in
Zivilprozess- und Mahnsachen,
Familiensachen,
Vormundschafts-, Pflegschafts- und Unterbringungssachen für Minderjährige,
Verfahren nach dem Beratungshilfegesetz und
Wohnungseigentumssachen
Die Rechtsantragstelle erteilt keine Rechtsberatung.
Antragsformulare für Beratungshilfe zum Herunterladen Antrag Beratungshilfe [intern]
