Vollstreckungsgericht
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig für:
- Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
- Entscheidung über Vollstreckungserinnerung § 766 Zivilprozessordnung
- Durchsuchungsanordnung § 758 a Zivilprozessordnung
- Entscheidungen über Haftbefehle bzgl. eidesstattliche Versicherungen
- Vollstreckungsschutz insbes. Räumungsschutz gemäß § 765 a Zivilprozessordnung
- Festsetzung von Vollstreckungskosten
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Führung des Schuldnerverzeichnisses
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Erteilung von Vermögensverzeichnissen
- Aufnahme von Löschungsanträgen
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Erteilung von Vermögensverzeichnissen
Rechtsantragstelle
Diese ist zuständig für die Aufnahme von Anträgen z.B. wegen Kontenpfändungen, Gehaltspfändungen, Zwangsräumungen in Zwangsvollstreckungssachen für nicht anwaltlich vertretene Parteien.
(Hinweis: Nachweise, z.B. Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen sind mitzubringen)
