Gerichtsvollzieher
Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners.
Die Zuständigkeit für die Stadt Landsberg am Lech ist nach Straßen aufgeteilt.
Genauere Auskunft über die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher erhalten Sie bei der
Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des Amtsgericht Landsberg am Lech
- Zimmer 010 im Erdgeschoß/Vordergebäude
- Lechstraße 7
- 86899 Landsberg am Lech (Hausanschrift)
- Telefon: 08191 / 108 - 0
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
