Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Für die folgenden Verfahren ist ein anderes Gericht zuständig. Bitte folgen Sie dem Link bei der Verfahrensbezeichnung.
- Zuständig für Genossenschaftsregister ist das Amtsgericht Augsburg
- Zuständig für Handelsregister ist das Amtsgericht Augsburg
- Zuständig für Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Augsburg
- Zuständig für Vereinsregister ist das Amtsgericht Augsburg
- Zuständig für Zwangsversteigerung ist das Amtsgericht Augsburg
