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Portal > Gerichte > AG > München > Lokale Angebote - Letzte Änderung: 02.12.2010


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6. - Seiteninhalt

Erster Bayerischer Familienrechtstag

Vom 08.07. bis 09.07.2010 fand der erste Bayerische Familienrechtstag, veranstaltet von der Hanns-Seidl-Stiftung in Wildbad Kreuth, statt. Aus einer eher spontanen Idee erwuchs die Überlegung, in Anlehnung an den Deutschen Familiengerichtstag ein Forum zu gestalten, intensiver über die regionalen Erfahrungen des FamFG nachzudenken und sich auszutauschen. Aus der ehrenamtlichen Arbeit einer kleinen Organisationsgruppe aus der Mitte des Münchner Runden Tisches Trennung/Scheidung konnte dann mit der grossen und freundlichen Hilfe der Hanns-Seidl-Stiftung, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Siegfried Höfling und Frau Dr. Isabelle Kirschner, die spontane Idee in eine gelungene Tagung umgesetzt werden. Knapp neun Monate nach Inkrafttreten des FamFG sollte der Versuch unternommen werden, im interdisziplinären Rahmen eine erste Zwischenbilanz über die Bewährung des FamFG zu erstellen.

Am Donnerstag betrachtete Frau Prof. Sabine Walper das Kindeswohl im Hinblick auf Anforderungen des beschleunigten Verfahrens. Nur 30 % der Eltern schaffen es, kooperativ die Erziehung nach Trennung und Scheidung miteinander zu übernehmen. Die Hälfte der Eltern trennen die Lebenswelten des Kindes und üben parallele Elternschaft aus. 20 % verbleiben zumindest für eine bestimmte Zeit in der Hochkonfliktphase. Das beschleunigte Verfahren hilft zwar, den Eltern schnell Hilfe anzubieten, vorschnelle Umgangsregelungen können bei der Hochkonfliktfamilie zu einer erheblichen Belastung des Kindes beitragen. Frau Dr. Isabell Götz, Richterin am Oberlandesgericht München und stellvertredende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, verwies auf Problembereiche, die das veränderte Verfahrensrecht mit sich bringt. Sie erwähnte die noch unklaren Abgrenzungen zu Verfahren, die noch am Landgericht sind und möglicherweise zum Familiengericht gehören. Auch über die Notwendigkeit der richterlichen Rechtsmittelbelehrung besteht im familiengerichtlichen Verfahren letztendlich noch kein abschliessender Konsens. Herr Dr. Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familiengericht befasste sich mit der im FamFG geforderten Interdisziplinarität und Kooperationsbereitschaft und hinterfragte, inwieweit die Kooperationsbereitschaft dem Kindeswohl oder den Professionellen dient. Er definierte die einzelnen Funktionen der verschiedenen Berufsgruppen und versuchte eine Abgrenzung, wies auch auf die Schwierigkeiten der Kooperation hin, wenn dies von einzelnen Professionellen hierarchisch erleben wird.

In der anregenden Podiumsdiskussion, besetzt mit Anwälten, wurde die besondere Rolle des Anwaltes herausgestellt, der als einziger mit den Eltern ganz eng zusammenarbeitet, dem die Beteiligten ohne Vorbehalte vertrauen, da sie ihn selbst aussuchen und bezahlen. Es wurde auf die Verantwortung des Anwaltes verwiesen, einerseits die Interessen des Mandanten zu vertreten, anderseits im Sinne seines Mandanten eine ihm angemessene Lösung zu erarbeiten, was durchaus in einem gewissen Rahmen Kooperationsbereitschaft mit den anderen Professi-onellen erlaubt. Am Abend wies Herr Kahl vom Justizministerium auf die Entwicklung des FamFG hin und stellte den Beitrag und die Probleme der einzelnen Länder vor, die mit der Entwicklung des Gesetzes für die Länder verbunden waren. Spät noch am Abend präsentierte Herr Dr. Jörg Fichtner die Forschungsergebnisse eines Projekts zur Hochkonflikten Elternschaft. Neben der Definition von Hochkonfliktfamilien, die durchaus bisher noch nicht allgemein gültig ist, stellte er anhand von Problemen, die die Familien schildern, angemessene Interaktionsangebote vor. Vor allem das Einzelgespräch oder Einzeltherapie und im geringeren Falle die lösungsorientierte Begutachtung haben sich bei dieser Gruppe als hilfreich erwiesen, weniger gemeinsame Beratungen.

Der Freitag wurde bestimmt durch verschiedene Workshops, die sowohl juristische wie auch interdisziplinäre Aspekte zum Inhalt hatten. In den Workshops wurden Thesen formuliert und im Plenum vorgestellt. Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion unter Leitung von Herrn Helbig, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München.

Die Referate und Ergebnisse der Arbeitskreise sind in der Anlage zu dieser Webside
enthalten. Der erste Bayerische Familiengerichtstag war ein grosser Erfolg. Schon im Vorfeld mussten leider etliche Absagen ergehen. Die Zusammensetzung der Teilnehmer war wie die der Referenten interdisziplinär, sowohl Richter der Amtsgerichte und der Oberlandesgerichte wie auch Rechtsanwälte, Verfahrenspfleger, Sachverständige, Vertreter des Jugendamtes, der Erziehungsberatungsstellen und weiterer Beratungsstellen nahmen an der Veranstaltung teil. Dazu bot die herrliche Umgebung und die Gastfreundschaftlichkeit der Hanns-Seidl-Stiftung Gelegenheit, sich im informellen Rahmen auszutauschen. Allseits wurde gewünscht, in zwei Jahren den zweiten bayerischen Familiengerichtstag durchzuführen. Diesen wird der Bayerische Familienrechtstag e.V. auch 2012 in Wildbad Kreuth organisieren, die genauere Information wird dann auf dieser Webside veröffentlicht sein.


Referate und Ergebnisse der Arbeitskreise [intern]


Ansprechpartner:
Martina Gartenhof
Stadtjugendamt
E-Mail: Martina.Gartenhof@muenchen.de

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