Zwangsvollstreckung
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So erreichen Sie uns:
Postanschrift:
Amtsgericht München
Vollstreckungsgericht
Infanteriestraße 5
80325 München
Adresse:
Amtsgericht München
Vollstreckungsgericht
Infanteriestraße 5
80797 München
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag:
08:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Öffnungszeiten der Rechtantragsstelle:
Montag - Freitag:
08:30 - 11:30 Uhr
Zur Rechtantragsstelle der Zwangsvollstreckung [intern]
Öffnungszeiten des Schuldnerverzeichnisses:
Montag - Mittwoch:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 - 15:00 Uhr (durchgehend)
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Telefon/Fax:
Telefon: +49 (89) 5597-06
Telefax: +49 (89) 5597-1925
Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Infanteriestraße 5 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar.
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Allgemeines zur Zwangsvollstreckung:
Nach Erlass eines Vollstreckungstitels (z.B. einem Urteil, Vollstreckungsbescheid) ist nicht sicher, dass der Schuldner (ehemals Beklagter/Antragsgegner) freiwillig leistet.
Die Durchsetzung des titulierten Anspruchs erfolgt im Weg der Zwangsvollstreckung durch staatlichen Zwang. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen hat der Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, seinen Anspruch durchzusetzen.
Sachliche Zuständigkeit:
Das Vollstreckungsgericht ist – neben anderen Vollstreckungsorganen - bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners (Mobiliarvollstreckung) insbesondere zuständig für:
- Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
- Gewährung von Vollstreckungsschutz insbes. Räumungsschutz
- Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Erteilung von Abschriften von bereits abgegebenen Vermögensverzeichnissen und Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis sowie der Ausstellung sog. Negativbescheinigungen
- Entscheidungen über Widersprüche des Schuldners gegen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- Erlass von Durchsuchungs- und Haftbefehlen in Verfahren der eidesstattlichen Versicherung
- Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
- Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung
- Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren
Wichtige Hinweise:
-
Sachpfändungen erfolgen durch einen Zwangsvollstreckungsauftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher. Die eventuell darauffolgende Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (§ 807 ZPO) wird ebenfalls durch den zuständigen Gerichtsvollzieher durchgeführt.
Die Aufträge können an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle gerichtet werden.
Zur Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des Amtsgerichts München [intern]
- Falls Prozeßkostenhilfe beantragt wird, ist der Vollstreckungsauftrag mit dem Prozeßkostenhilfeantrag zunächst an das Vollstreckungsgericht zu senden und wird dann von hieraus an den Gerichtsvollzieher weitergeleitet.
Wie komme ich hin?
- U-Bahn Linie U2 - Haltestelle Josephsplatz (weiter mit Bus Linie 154)
- Tram Linie 20/21 - Haltestelle Lothstraße (von dort 7 Min. Fußweg)
- Tram Linie 12 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)
- Bus Linie 154 - Haltestelle Infanteriestraße (südlich) (von dort 2 Min. Fußweg)
- Bus Linie 53 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)
Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die
'BayernInfo' Reiseauskunft [extern]
Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Infanteriestraße 5 stehen ausreichend gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.
Eingang Justizgebäude Infanteriestraße 5
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