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Amtsgericht Memmingen

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Portal > Gerichte > AG > Memmingen > Verfahren > Beratungshilfe - Letzte Änderung: 19.09.2011


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6. - Seiteninhalt

Beratungshilfe | Betreuungsverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Hinterlegungsstelle | Insolvenzverfahren | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Registersachen | Strafverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsversteigerung | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Beratungshilfe

Rechtsantragstellen

Öffnungs- und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle für Familiensachen

Montag bis Mittwoch: 08:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 11:30 Uhr

Öffnungs- und Sprechzeiten der allgemeinen Rechtsantragstelle

Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 11:30 und 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 11:30 Uhr


Informationen

Die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Um Ihnen auch bei geringem Einkommen und Vermögen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte zu ermöglichen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen (bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen dürfen nicht überschritten werden) Beratungshilfe beanspruchen. Die Beratungshilfe wird nicht für eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren gewährt, dort jedoch kann bei Vorliegen der Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Nachrang der Beratungshilfe zur Rechtssschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, welche die Kosten für Beratung oder außergerichtliche Vertretung übernimmt? Fragen Sie im Zweifelsfall direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Nachrang der Beratungshilfe zu anderen Beratungsmöglichkeiten

Bitte prüfen Sie, ob für Sie eine andere Möglichkeit einer kostenlosen Beratung und Vertretung besteht, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation. Kostenfreie Beratung in Unterhaltssachen beispielsweise erteilen auch die Jugendämter.

Antragsverfahren

Antragstellung beim Amtsgericht

Über die Gewähung von Beratungshilfe entscheiden die Rechtspfleger in den Rechtsantragstellen. Dort kann bereits durch eine sofortige Auskunft, den Hinweis auf andere Möglichkeiten oder durch die Aufnahme eines Antrags Ihrem Anliegen entsprochen werden. Benötigen Sie eine weitergehende Beratung, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, alle Unterlagen zum Vermögensstand sowie zu Ihren sämtlichen Einnahmen (z.B. Gehalt, Renten, Mieteinnahmen, Unterhaltseinkünfte) und allen Ausgaben (z.B.Miete, Ratenzahlungen) mit.

Nachträgliche Antragstellung durch Anwalt

Sie können auch unmittelbar einen Rechtsanwalt aufsuchen und dort die wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und darum bitten, nachträglich den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht zu stellen. In diesem Fall besteht jedoch das Risiko, dass Sie die Kosten des Anwalts selbst zu tragen hätten, falls die Beratungshilfe durch das Amtsgericht abgelehnt wird.

Kosten der Beratungshilfe

Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist kostenfrei. Dem Rechtsanwalt, den Sie mit einem Beratungsschein des Amtsgerichts oder auch unmittelbar aufgesucht haben, müssen Sie eine Gebühr von 10,-- Euro bezahlen.

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Weitere Informationen und nützliche Hinweise:



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