Familiengericht
- Geschäftsstelle für Familiensachen
- St.-Josefs-Kirchplatz 2
- (altes Finanzamtsgebäude zwischen Kaufhaus Karstadt und Bismarckschule, Zimmer 109/110 im 1. Obergeschoß)
- Telefon: 08331/105-287, 462, 283, 461
- Telefax: 08331/105-281
- E-Mail: poststelle.fam@ag-mm.bayern.de [email] Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Mittwoch: 08:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 11:30 Uhr
Das Familiengericht ist zuständig für
- Ehescheidungen einschließlich des Versorgungsausgleichs
- Verfahren betreffend die elterliche Sorge und das Umgangsrecht,
- Streitigkeiten, die die durch Verwandtschaft oder Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen,
- Verfahren über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrates,
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz,
- Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht,
- Verfahren wegen Anfechtung oder Feststellung der Vaterschaft,
- Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem der oben genannten verfahren,
- Lebenspartnerschaftssachen,
- die geschlossene Unterbringung Minderjähriger,
- Vormundschaften (bei Verfahrenseingang ab 01.09.2009, davor eingegangene Verfahren werden vom Betreuungsgericht bearbeitet),
- alle Pflegschaften für Minderjährige (z.B. Ergänzungspflegschaften bei gesetzlichem Vertretungsausschluss der Eltern),
-
die Genehmigung von bestimmten Rechtsgeschäften von Minderjährigen
(§§ 1643, 1821, 1822 BGB),
-
Adoptionsverfahren (bei Verfahrenseingang ab 01.09.2009, davor eingegangene Verfahren werden vom Betreuungsgericht bearbeitet).
Verfahren vor dem Familiengericht werden ab 01.09.2009 grundsätzlich im Anwaltsprozess geführt.
Dies gilt nicht für Kindschaftssachen (wie z.B. betreffend die elterliche Sorge und das Umgangsrecht), Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, Verfahren wegen Vormundschaft, Pflegschaft oder familiengerichtlichen Genehmigungen.
Weitere Informationen und nützliche Hinweise
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