Grundbuchamt
- Geschäftsstelle des Grundbuchamts
- St.-Josefs-Kirchplatz 2
- (altes Finanzamtsgebäude zwischen Kaufhaus Karstadt und Bismarckschule, Zimmer 007, Erdgeschoß)
- Telefon: 08331/105-260
- Telefax: 08331/105-263
- E-Mail: poststelle.gba@ag-mm.bayern.de [email] Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Mittwoch: 08:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 11:30 Uhr
Zuständigkeit
Das Grundbuchamt ist zuständig für alle in der kreisfreien Stadt Memmingen und im Landkreis Unterallgäu gelegenen Grundstücke. Im Grundbuch werden alle rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) dargestellt und offengelegt.
Das Grundbuchamt prüft und entscheidet über Eintragungsanträge und nimmt die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch vor
Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Vermessungsamtes. Lagepläne eines Grundstücks erhalten Sie daher nur vom Vermessungsamt.
Grundbucheinsicht und Beantragung von Grundbuchauszügen
Einsicht in das Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Eigentümer und Berechtigter eines eingetragenen Rechts an einem Grundstück sind stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen. Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.
Besteht ein Einsichtsrecht, werden auf Antrag auch Grundbuchausdrucke erteilt. Die Kosten für Grundbuchausdrucke betragen 10,00 Euro (für einfache Ausdrucke, auch unbeglaubigte Abschrift) bzw. 18,00 Euro (für amtliche Ausdrucke, auch beglaubigte Abschrift).
Die Grundbucheinsicht und die Bestellung von Grundbuchausdrucken kann nicht telefonisch erfolgen, sondern nur persönlich, per Post oder Fax. Die persönliche Bestellung eines Grundbuchausdruckes kann nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zum Nachweis der Legitimation erfolgen.

