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Amtsgericht Memmingen

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Portal > Gerichte > AG > Memmingen > Verfahren > Insolvenzverfahren - Letzte Änderung: 02.03.2012


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Insolvenzgericht

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr


Zuständigkeit

Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Memmingen ist zuständig zur Durchführung der Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit und Vereinen sowie über Nachlässe.

Das Insolvenzgericht ist für Personen zuständig, die im Landkreis Unterallgäu oder in der Stadt Memmingen wohnen. Für Personen, die im Landkreis Günzburg oder in der Stadt und im Landkreis Neu-Ulm wohnen, ist das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Neu-Ulm zuständig.

Verbraucherinsolvenzverfahren

Für "Verbraucherinsolvenzverfahren" (keine Schulden aus selbstständiger Tätigkeit) ist zwingend folgender bundeseinheitliche Vordruck zu verwenden:



Regelinsolvenzverfahren

Für das "Regelinsolvenzverfahren" gibt es verschiedene Antragsformulare:



Bei Firmen empfiehlt es sich dringend, dass der oder die Geschäftsführer (Vorstände etc.) den ausgefüllten Antrag möglichst nach Terminsabsprache persönlich beim Insolvenzgericht abgeben.


Links zu Veröffentlichungen



Wichtiger Hinweis:



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