Familiengericht
Zuständigkeit des Familiengerichts
Das Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Familiengericht - ist insbesondere zuständig für
- Ehescheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
- Güterrechtliche Ansprüche
- Ehewohnung und Hausrat
- Adoptionen
- Vormundschaften für Minderjährige
- Pflegschaften für Minderjährige
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.30 - 11.45 Uhr oder nach Vereinbarung
Für dringende Angelegenheiten (z. b. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder
einstweilige Anordnung u.a.) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung
Geschäftsstelle (Serviceeinheit) des Familiengerichts
Serviceeinheit
Zimmer 109
Telefon: 08631 / 6106 -160, 161 oder 162
Telefax: 08631 / 6106 - 307
