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Amtsgericht Mühldorf a. Inn

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Portal > Gerichte > AG > Mühldorf a. Inn > Verfahren > Gerichtszahlstelle - Letzte Änderung: 04.03.2011


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6. - Seiteninhalt

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Geldannahme- und Handvorschussstelle

Bareinzahlungen

Bareinzahlungen sind nicht mehr möglich. Es wird gebeten die angeforderten Gerichtskosten auf das in der Rechnung angegebene Konto der Landesjustizkasse Bamberg zu überweisen und bei der Überweisung unbedingt das gerichtliche Aktenzeichen mit angeben. Ohne Angabe von Aktenzeichen kann die Zahlung nur schwer dem jeweiligen Aktenzeichen zugeordnet werden.

Nicht vermeidbare Bareinzahlungen in Strafsachen

Hier wird unbedingt um Angabe des Aktenzeichen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder der Landesjustizkasse Bamberg gebeten.

Öffnungszeiten der Geldannahme und Handvorschussstelle

Zimmer Nr. 006 im Erdgeschoss
Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 11.45 Uhr

In dringenden Fällen ausserhalb der Öffnungszeiten wenden sie sich bitte an die Pforte.

Dringende Fälle sind: