Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Amtsgericht Mühldorf a. Inn

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Amtsgericht Amtsgericht Muehldorf a. Inn

Startseite des Amtsgerichts Mühldorf a. Inn | Zuständigkeits­bereich | Verfahren | Externe Verfahren | Teilimpressum |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > AG > Mühldorf a. Inn > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 09.01.2009


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Insolvenzverfahren | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Strafverfahren | Vormundschaftsverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsversteigerung | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Grundbuchamt

Zuständigkeit

Das Grundbuchamt ist zuständig für die Führung des Grundbuches betreffend alle Gemarkungen im Landkreis Mühldorf a. Inn.
Des Weiteren können beim Grundbuchamt Grundbucheinsichten vorgenommen werden, sofern ein berechtigtes Interesse des Antragstellers (z.B. Eigentümer, Gläubiger etc.) vorliegt.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08.30 - 11.45 Uhr oder nach Vereinbarung

Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Die Geschäftsstelle des Grundbuchamts

Zimmer 026
Telefon: 08631 / 6106 - 144
Telefax: 08631/ 6106 - 303

Grundbucheinsicht / Grundbuchabschrift

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sogenanntes berechtigtes Interesse darlegen kann (§12 GBO). Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.

Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z. B. als Gläubiger durch Vorlage eines vollstreckungstitels, Als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers. Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.

Die Kosten für Grundbuchabschriften betragen derzeit:

einfache Abschrift: 10 Euro
amtliche Abschrift: 18 Euro

Erkundigen Sie sich ggf. bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.

Die Möglichkeit der Online-Einsicht über ein automatisiertes Abrufverfahren besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z. b. Behörden, Banken).