Rechtsantragstelle und Beratungshilfe
Sprechzeiten
Zimmer Nr. 009
Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 11.45 Uhr oder nach Vereinbarung
Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder
einstweilige Anordnung) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Ver-
mögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unter-
lagen neuesten Datums mit, wie z. B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Zahlungen von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc. Weiters bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
