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Amtsgericht Mühldorf a. Inn

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Portal > Gerichte > AG > Mühldorf a. Inn > Verfahren > Vormundschaftsverfahren - Letzte Änderung: 07.07.2010


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Vormundschaftgericht

Zuständigkeiten

Örtlich zuständig ist in erster Linie das Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Allgemeine Informationen

Betreuungsanträge liegen in den Geschäftstellen des Vormundschafts auf und können auch telefonisch angefordert werden.

Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" ist nur noch im Buchhandel erhältlich (ISBN-10:3406575188 Verlag C. H. Beck). Der Einzelverkaufspreis beträgt derzeit 3,90 Euro.

Bei Einreichung des Betreuungsantrags bitte vorhandene Vollmachten (wie z. B. Vorsorgevollmachten , Betreuungsverfügungen, Bankvollmachten u.a.) und bereits vorhandene ärztliche Atteste beifügen.

Eine vorherige telefonische Terminsabsprache ist vor Besprechungen mit dem zuständigen Rechtspfleger sinnvoll, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08.30 - 11.45 Uhr oder nach Vereinbarung

Für dringende Angelegenheiten stehen wird Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Die Geschäftsstelle (Serviceeinheit) des Vormundschaftsgerichts

Serviceeinheit