Zivilgericht
Das Zivilgericht ist u. a. zuständig für
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Klagen mit einem Streitwert bis zu einer Höhe von 5.000,-- Euro (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Arreste und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
- Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Anträge auf Kostenfestsetzung in Zivilsachen
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.30 - 11.45 Uhr oder nach Vereinbarung
Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Während öffentlicher Verhandlung ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.
Die Geschäftsstelle (Serviceeinheit) des Zivilgerichts
Serviceeinheit
Zimmer 106
Telefon: 08631 / 6106 - 156 oder - 158
Telefax: 08631 / 6106 - 304
