Betreuungsverfahren beim Amtsgericht Nürnberg
Amtsgericht Nürnberg- Flaschenhofstraße 35
- 90402 Nürnberg (Hausanschrift)
- Telefon: 0911-321 01
- Telefax: 0911-321-1399
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8:30 bis 11:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständigkeiten und Aufgaben
Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen zuständig. Ferner ordnet es Unterbringungen an, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind. Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht in dessen Bezirk der/die Betroffene bzw. das Mündel den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Betreuung
Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung für Erwachsene kommt in Betracht, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen. Für diese Angelegenheiten wird ihm dann ein gesetzlicher Vertreter bestellt, wobei dies nicht automatisch dazu führt, dass der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit verliert.
Weitere Informationen
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Betreuungen, rechtliche
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Betreuungsstelle Stadt Nürnberg
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Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
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Überblick über das Betreuungsverfahren
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Merkblatt für Betreuer
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Merkblatt für die jährliche Rechnungslegung
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Einlageblatt für Abrechnung
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Einlageblatt für Abrechnung mit Abgleichung
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Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens
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Merkblatt "Aufwandspauschale"
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