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Amtsgericht Nürnberg

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Portal > Gerichte > AG > Nürnberg > Verfahren > Betreuungsverfahren - Letzte Änderung: 09.05.2011


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Justizgebäude Flaschenhofstraße 35

Betreuungsverfahren beim Amtsgericht Nürnberg

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 8:30 bis 11:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Zuständigkeiten und Aufgaben

Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen zuständig. Ferner ordnet es Unterbringungen an, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind. Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht in dessen Bezirk der/die Betroffene bzw. das Mündel den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Betreuung

Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung für Erwachsene kommt in Betracht, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen. Für diese Angelegenheiten wird ihm dann ein gesetzlicher Vertreter bestellt, wobei dies nicht automatisch dazu führt, dass der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit verliert.

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