Familienverfahren beim Amtsgericht Nürnberg
- Amtsgericht Nürnberg
- Fürther Straße 110
- 90429 Nürnberg (Hausanschrift)
- Telefon: 0911-321 01
- Telefax: 0911-321 2877
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8:30 bis 11:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständigkeiten und Aufgaben
Seit dem 1.9.2009 gibt es das sog. "große" Familiengericht. Das Familiengericht ist nunmehr für nahezu alle Streitigkeiten zwischen Ehegatten und geschiedenen Ehegatten zuständig. Insgesamt umfasst die Zuständigkeit im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Scheidung und Aufhebung einer Ehe/Lebenspartnerschaft
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finanzielle Folgen von Trennung und Scheidung (insbesondere Versorgungsausgleich und Zugewinnsausgleich)
- gesetzliche Unterhaltsansprüche (nicht nur zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten)
- Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs hinsichtlich minderjähriger Kinder
- Fragen der Abstammung eines Kindes
- Adoptionen (Adoptionsverfahren werden im Gerichtsgebäude Flaschenhofstraße bearbeitet)
- Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung von Minderjährigen
- Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
Eine genaue Aufzählung der Zuständigkeiten ergibt sich aus § 111 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Information zu den Süddeutschen Unterhaltsleitlinien können Sie der Internetseite des
Oberlandesgerichtes Nürnberg [intern]
entnehmen.
Weitere Informationen
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Adoptionen
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Vormundschaft für Minderjährige
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Informationen zum Eherecht
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Informationen zum Kindschaftsrecht
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Erklärung zum Prozesskostenhilfeantrag
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