Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht Nürnberg
Amtsgericht Nürnberg- Fürther Straße 110
- 90429 Nürnberg (Hausanschrift)
- Telefon: 0911-321 01
- Telefax: 0911-321 2877
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8:30 bis 11:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständigkeiten und Aufgaben
In bestimmten Fällen übernimmt der Staat die treuhänderische Verwahrung von Geld, Wertpapieren, sonstigen Urkunden und Kostbarkeiten (z.B. Schmuck, wertvolle Gemälde usw.).
Beispiele
- Die einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach Leistung einer Sicherheit wurde durch gerichtliche Entscheidung angeordnet.
- Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Gerichtsurteils nach Sicherheitsleistung wurde durch gerichtliche Entscheidung angeordnet.
- Es wurde die Möglichkeit der Kautionszahlung zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls eingeräumt.
- Ein Schuldner möchte seine Verbindlichkeiten begleichen, weiß aber nicht, wer der rechtmäßige Gläubiger ist (= Gläubigerungewissheit, § 372 BGB).
- Annahmeverzug des Gläubigers, § 372 BGB.
In diesen Fällen kann der ensprechende Betrag oder der Gegenstand hinterlegt werden.
Antragsformulare
Anträge für Geld- bzw. Werthinterlegung sind hier als PDF-Dateien eingestellt.
Hinterlegungsanträge bitte in dreifacher Ausfertigung bei Gericht vorlegen.
Was geschieht mit meinem Antrag?
Ist der Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt, nimmt der zuständige Rechtspfleger das Geld bzw. den Wertgegenstand zur Hinterlegung an durch Erteilung einer Annahmeanordnung. Mit der Annahmeanordnung kann dann der Geldbetrag bzw. der Wertgegenstand bei der Hinterlegungskasse einbezahlt/eingeliefert werden. Dort wird die Einlieferung/Einzahlung quittiert. Annahmeanordnung und Quittung dienen als Nachweis der Hinterlegung.
Hinterlegungskasse beim Amtsgericht Nürnberg
Für Geldhinterlegungen
Gerichtszahlstelle
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Telefon: 0911-321 01
Telefax: 0911-321 2617
Für Werthinterlegungen
Wertgegenstände müssen unmittelbar bei der Landesjustizkasse Bamberg abgeliefert werden. Diese Aufgabe wird nicht von der Hinterlegungsstelle des Amtsgericht Nürnberg übernommen.
Landesjustizkasse in Bamberg
Hausanschrift: Heiliggrabstraße 28 96052 Bamberg
Postanschrift: 96045 Bamberg
Telefon: 0951-833 0 Telefax: 0951-833 3500
Sprechzeiten: Montag – Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis
Der Hinterlegende muss die beteiligten Personen selbstständig über die Hinterlegung
informieren, vgl. § 374 BGB!
Dies geschieht nicht durch die Hinterlegungsstelle.
Unter welchen Voraussetzungen wird das hinterlegte Geld ausbezahlt bzw. der hinterlegte Gegenstand herausgegeben?
a) Wenn übereinstimmende Freigabeerklärungen aller Beteiligten und ein Auszahlungs-bzw. Herausgabeantrag vorliegen.
b) Wenn ein Auszahlungs- bzw. Herausgabeantrag gestellt und ein rechtskräftiges Urteil bzw. ein rechtskräftiger Beschluss vorgelegt werden, aus dem sich die Empfangsberechtigung des Antragsstellers ergibt.

