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Amtsgericht Nürnberg

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Justizgebäude Fürther Straße 110

Strafverfahren beim Amtsgericht Nürnberg

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 8:30 bis 11:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Zuständigkeiten und Aufgaben

Für Strafverfahren sind beim Amtsgericht Nürnberg verschiedene Abteilungen zuständig. In der Strafabteilung werden allgemeine Strafsachen wie Diebstahl oder Körperverletzungsdelikte verhandelt.

Die Verkehrsabteilung befasst sich mit Straftaten im Straßenverkehr wie etwa Trunkenheit im Verkehr oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Die Jugendabteilung ist dann zuständig, wenn einer der Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 Jahre alt war oder es sich um eine Jugendschutzsache handelt.

Die Strafgewalt des Amtsgerichts reicht in allgemeinen Strafsachen bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe und in Jugendstrafsachen bis zu 10 Jahren Jugendstrafe.

Ihr Anliegen kann schneller bearbeitet werden, wenn Sie uns das Aktenzeichen Ihres Verfahrens mitteilen können.
Eine rechtliche Beratung kann durch das Gericht nicht erfolgen.

Besuchserlaubnis

Ist ein Beschuldigter verhaftet worden und befindet sich in Untersuchungshaft, so kann er besucht werden, sofern eine Besuchserlaubnis erteilt wurde.
Für die Erteilung sind je nach Verfahrensstand zwei verschiedene Stellen zuständig.

Vor Anklageerhebung wird dies bei den Geschäftsstellen des Ermittlungsrichters beantragt.

Sprechscheinstelle
Amtsgericht Nürnberg
Ermittlungsrichter
Bärenschanzstraße 72a

Nach Anklageerhebung bekommen Sie die Besuchserlaubnis bei der Besucherstelle des Amtsgerichts.

Sprechscheinstelle
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
Zi. 19, Eingang Hauptbau Ost

Ist der Beschuldigte zum Landgericht angeklagt, so ist dieses zur Erteilung der Besuchserlaubnis zuständig.

Sprechscheinstelle
Landgericht Nürnberg
Fürther Straße 110
Zi. 601, Eingang Ostbau

Öffnungszeiten der Besucherscheinstelle des Amtsgerichts

Montag:
12.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch:
8.00 – 11.00 Uhr und 12.30 – 15.30 Uhr
Freitag:
8.00 – 11.00 Uhr und 12.30 – 14.00 Uhr

Weitere Informationen