Gerichtsvollzieher
- Obergerichtsvollzieher Baumann
- Gerichtsvollzieher Burlefinger
- Obergerichtsvollzieher Schlund
- Obergerichtsvollzieher Schwab
- Gerichtsvollzieherin Steidl
- Gerichtsvollzieher Wolf
- Postzustellungsaufträge nach außerhalb des Amtsgerichtsbezirks liegenden Orten
- Vertretungsregelung
Die Gerichtsvollzieher des Amtgerichts Nördlingen sind für die nachfolgenen Bezirke zuständig:
Obergerichtsvollzieher Baumann
Weidenweg 3 c, 86609 Donauwörth
Tel. (09 06) 9 99 02 22
Fax (09 06) 70 92 85 99
Sprechzeit:
Dienstag.....13.00 Uhr - 14.30 Uhr
Mittwoch....08.00 Uhr - 09.30 Uhr
Zuständig für:
-
Asbach-Bäumenheim
(zum Straßen-Verzeichnis klicken Sie bitte hier) [intern]
- Genderkingen
- Holzheim
- Münster/Lech
- Niederschönenfeld
- Oberndorf
- Rain am Lech
- Tapfheim
Gerichtsvollzieher Burlefinger
Deininger Straße 1, 86720 Nördlingen
Tel. (0 90 81) 8 05 04 76
Fax (0 90 81) 2 90 79 95
Sprechzeit:
Montag.......13.00 Uhr - 14.30 Uhr
Mittwoch.....09.30 Uhr - 11.00 Uhr
Zuständig für:
-
Stadt Nördlingen
beginnend Anfahrt aus Richtung Donauwörth, Augsburger Straße und alles nördlich davon bis einschließlich Würzburger Straße
-
mit Ausnahme der
- Adamstraße
- Am Reißturm
- Bgm.-Reiger-Straße
- Krippenweg
- Josef-Haas-Weg
-
gesamte Innenstadt innerhalb der Stadtmauer
-mit Ausnahme aller Kreditinstitute-
-
mit Ausnahme der
-
mit Stadtteilen
Dürrenzimmern
Löpsingen
Grosselfingen
Pfäfflingen - Alerheim
- Deiningen
- Otting
- Wolferstadt
Obergerichtsvollzieher Schlund
Johannes-Traber-Straße 8, 86609 Donauwörth
Tel. (09 06) 9 81 68 42
Fax (09 06) 9 81 68 60
Sprechzeit:
Dienstag.........09.00 Uhr - 11.00 Uhr
Donnerstag.....15.00 Uhr - 17.00 Uhr
Zuständig für:
-
aus der Stadt Donauwörth
-
die Stadtteile
- Zirgesheim
- Schäfstall
-
die Stadtteile
-
Asbach-Bäumenheim
(zum Straßen-Verzeichnis klicken Sie bitte hier) [intern]
- Buchdorf
- Daiting
- Fünfstetten
-
aus der Stadt Harburg
nur Stadtteil Mündling - Huisheim
- Kaisheim
- Marxheim
- Mertingen
-
Monheim
- Rögling
- Tagmersheim
Obergerichtsvollzieher Schwab
Küsterfeldstraße 9, 86609 Donauwörth
Tel. (09 06) 35 13
Fax ---
Sprechzeit:
Dienstag.........09.00 Uhr - 11.00 Uhr
Donnerstag.....09.00 Uhr - 11.00 Uhr
Zuständig für:
-
Stadt Donauwörth
-
ohne die Stadtteile
- Zirgesheim
- Schäfstall
-
ohne die Stadtteile
Gerichtsvollzieherin Steidl
Deininger Straße 1, 86720 Nördlingen
Tel. (0 90 81) 8 05 04 75
Fax (0 90 81) 2 90 79 95
Sprechzeit:
Montag..........09.30 Uhr - 11.00 Uhr
Mittwoch........09.30 Uhr - 11.00 Uhr
Zuständig für:
-
Stadt Nördlingen
(beginnend Anfahrt aus Richtung Donauwörth
alles südlich bzw. westlich der Augsburger Straße
–ohne vorgenannte Straße-
Innenstadt (innerhalb der Stadtmauer) alle Kreditinstitute
-
sowie die Straßen
- Adamstraße
- Am Reißturm
- Bgm.-Reiger-Straße
- Krippenweg
- Josef-Haas-Weg -
sowie die Stadtteile
Herkheim
Holheim
Kleinerdlingen
Nähermemmingen
Schmähingen)
-
sowie die Straßen
-
Stadt Harburg
(mit Stadtteilen
Brünsee
Ebermergen
Großsorheim
Heroldingen
Hoppingen
Marbach
Mauren
Möggingen
Ronheim
Schrattenhofen) - Amerdingen
- Ederheim
- Forheim
- Hohenaltheim
- Mönchsdeggingen
- Möttingen
- Reimlingen
Gerichtsvollzieher Wolf
Deininger Straße 1, 86720 Nördlingen
Tel. (0 90 81) 2 90 79 93
Fax (0 90 81) 2 90 79 95
Sprechzeit:
Montag..........09.30 Uhr - 11.00 Uhr
Donnerstag.....14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Zuständig für:
-
Stadt Nördlingen
(nur Stadtteil Baldingen) - Stadt Oettingen
- Stadt Wemding
- Auhausen
- Ehingen
- Fremdingen
- Hainsfarth
- Maihingen
- Marktoffingen
- Megesheim
- Munningen
- Wallerstein
- Wechingen
Soweit bei den einzelnen Städten und Gemeinden nichts anderes vermerkt ist, sind die dazugehörigen Stadt- bzw. Ortsteile und Gehöfte enthalten.
Postzustellungsaufträge nach außerhalb des Amtsgerichtsbezirks liegenden Orten
Die Erledigung von Postzustellungsaufträgen nach außerhalb des Amtsgerichtsbezirks liegenden Orten wird nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Zustellungsempfängers zugewiesen:
- für die Buchstaben A mit D dem Obergerichtsvollzieher Baumann
- für die Buchstaben E mit H dem Gerichtsvollzieher Burlefinger
- für die Buchstaben I mit L dem Obergerichtsvollzieher Schlund
- für die Buchstaben M mit P dem Obergerichtsvollzieher Schwab
- für die Buchstaben Q mit T der Gerichtsvollzieherin Steidl
- für die Buchstaben U mit Z dem Gerichtsvollzieher Wolf
Für eine Amtshandlung, die eine Tätigkeit in mehreren Gerichtsvollzieherbezirken erfordert, ist der Gerichtsvollzieher zuständig, der für die erste Amtshandlung zuständig ist. Bei mehreren Schuldnern richtet sich die Zuständigkeit nach dem im Auftrag zuerst genannten Schuldner.
Die Zuständigkeit zur Erhebung von Wechsel- und Scheckprotesten richtet sich nach § 33 Abs. 5 GVO.
Vertretungsregelung
Die Gerichtsvollzieher vertreten sich wie folgt:
-
Vertreter des OGV Baumann ist OGV Schwab
zweiter Vertreter OGV Schlund -
Vertreter des GV Burlefinger ist GV Wolf
zweiter Vertreter GV'in Steidl
-
Vertreter des GV Wolf ist GV Burlefinger
zweiter Vertreter GV'in Steidl -
Vertreter der GV’in Steidl ist OGV Schlund
zweiter Vertreter GV Wolf -
Vertreter des OGV Schlund ist GV'in Steidl
zweiter Vertreter OGV Schwab -
Vertreter des OGV Schwab ist OGV Baumann
zweiter Vertreter OGV Schlund
Falls weitere Vertretungen erforderlich sein sollten, richtet sich die Zuständigkeit nach der alphabetischen Reihenfolge.
