Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Für die folgenden Verfahren ist ein anderes Gericht zuständig. Bitte folgen Sie dem Link bei der Verfahrensbezeichnung.
- Zuständig für Bewährungshilfe ist das Landgericht Augsburg
- Zuständig für Genossenschaftsregister ist das Amtsgericht Augsburg
- Zuständig für Handelsregister ist das Amtsgericht Augsburg
- Zuständig für Landwirtschaftsverfahren ist das Amtsgericht Augsburg
- Zuständig für Partnerschaftsregister ist das Amtsgericht Augsburg
- Zuständig für Personenstandsverfahren ist das Amtsgericht Augsburg
- Zuständig für Vereinsregister ist das Amtsgericht Augsburg
