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Amtsgericht Nördlingen

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Portal > Gerichte > AG > Nördlingen > Verfahren > Beratungshilfe - Letzte Änderung: 21.05.2010


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Beratungshilfe

Den Ansprechpartner für Beratungshilfe erreichen Sie unter der Telefonnummer
(0 90 81) 21 09 -355.

Informationen über die Öffnungszeiten des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie auf der Begrüßungsseite dieser Homepage. [intern]

Informationen zur Beratungshilfe

Die Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Um Ihnen auch bei geringem Einkommen den Zugang zu Rechtsberatung und Gerichten zu ermöglichen, können Sie für die außergerichtliche Beratung und Vertretung Beratungshilfe beanspruchen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Diese ergeben sich aus dem
Beratungshilfe-Gesetz. [extern]

Sie müssen daher Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen.

Vorzulegen sind alle notwendigen Unterlagen neuesten Datums, wie z.B. Einkommensnachweis, Arbeitslosengeld-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Nachweis über zu zahlende Schulden und sonstige Verbindlichkeiten.

Bitte prüfen Sie jedoch vor Antragsstellung

Wie erhalten Sie Beratungshilfe?

Beim Amtsgericht kann der zuständige Rechtspfleger Beratungshilfe selbst leisten, soweit Ihrem Anliegen durch eine sofortige Auskunft oder den Hinweis auf andere Möglichkeiten entsprochen werden kann.

Benötigen Sie eine weitergehende Beratung, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können. Sie können auch unmittelbar einen Rechtsanwalt aufsuchen und dort die wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und darum bitten, nachträglich den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht zu stellen.

Was kostet die Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist kostenlos.

Dem Rechtsanwalt, den Sie mit einem Beratungsschein des Amtsgerichts oder auch unmittelbar aufgesucht haben, müssen Sie eine Gebühr von 10,-- Euro bezahlen.

Weitere Informationen und nützliche Hinweise

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