Insolvenzverfahren
Erreichbarkeit des Insolvenzgerichts
Die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts erreichen Sie unter den Telefonnummern
(0 90 81) 21 09 -205 und -207.
Telefax: 0 90 81 / 21 09 - 220
Informationen über die Öffnungszeiten des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie auf der Begrüßungsseite dieser Homepage. [intern]
Das Insolvenzgericht ist zuständig für
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Regelinsolvenzverfahren
- Nachlassinsolvenzverfahren
Örtliche Zuständigkeit
Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Nördlingen ist zuständig für die Bezirke des
- Amtsgerichts Nördlingen und des
- Amtsgerichts Dillingen/Donau
Eröffnung eines Verfahrens
Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eines Gläubigers, des Schuldners bzw. seines gesetzlichen Vertreters oder des Erben eröffnet.
Eröffnungsgründe sind
- Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung (nur bei juristischen Personen)
- drohende Zahlungsunfähigkeit
Die Verfahrenskosten müssen gedeckt bzw. gestundet sein.
Antragstellung
Ein Antrag auf Eröffnung des Regel- und Nachlassinsolvenzverfahrens kann direkt beim Amtsgericht gestellt werden.
Einem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens muss ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch des Schuldners mit seinen Gläubigern vorausgehen. Das Scheitern dieses Versuches muss von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, einem Rechtsanwalt oder Steuerberater bescheinigt werden (Insolvenzberatungsstellen siehe unten).
Restschuldbefreiung
Natürliche Personen können im Rahmen des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erlangen.
Informationen hierzu enthält die Broschüre „In sechs Jahren schuldenfrei“ (siehe unten).
Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erhalten Sie auf der Internetseite des Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Um dorthin zu gelangen, klicken Sie bitte hier. [intern]
Insolvenzberatungsstellen
Eine Liste der anerkannten Stellen finden Sie hier. [intern]
Weitere Informationen
Hinweise, Merkblätter und Antragsformulare zum Herunterladen:
- Broschüre „In sechs Jahren schuldenfrei“ [intern]
- Informationen zum Insolvenzverfahren [intern]
- Merkblatt zum Verbraucherinsolvenzverfahren [intern]
- Merkblatt für Insolvenzgläubiger [intern]
- Merkblatt Stundung der Verfahrenskosten [intern]
- Merkblatt zur Restschuldbefreiung [intern]
- Eigenantrag für natürliche Personen [intern]
- Eigenantrag für Verbraucherinsolvenzverfahren [intern]
- Eigenantrag juristische Personen [intern]
- Antrag Nachlassinsolvenzverfahren [intern]
- Vermögensverzeichnis [intern]
- Erklärung zum Insolvenzantrag [intern]
- Abtretungserklärung für natürliche Personen [intern]
- Kostenstundungsantrag für natürliche Personen [intern]
- Nachlassinsolvenzverfahren - Vermögensübersicht [intern]
