Nachlassverfahren
Erreichbarkeit des Nachlassgerichts
Die Geschäftsstelle des Nachlassgerichts erreichen Sie unter den Telefonnummern
(0 90 81) 21 09 -302 und -303.
Informationen über die Öffnungszeiten des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie auf der Begrüßungsseite dieser Homepage. [intern]
Das Nachlassgericht ist insbesondere zuständig für
- Hinterlegung von Testamenten
- Feststellung und Ermittlung von Erben
- Entgegennahme und Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen
- Erteilung von Erbscheinen
-
Sicherungsmaßnahmen im Todesfall
(zum Beispiel Bestellung eines Nachlasspflegers) - Todeserklärungen
